Zweitligist Hansa Rostock wurde vom DFB-Sportgericht wegen Fehlverhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe von 19.200 Euro verurteilt.
Frankfurt am Main (SID) – Zweitligist Hansa Rostock wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen Fehlverhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe von 19.200 Euro verurteilt. Davon kann der Verein bis zu 6400 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden.
Während des Spiels beim Hamburger SV am 24. Juli hatten Rostocker Zuschauer mindestens 29 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Das Urteil ist rechtskräftig.
Borussia Dortmund muss 8400 Euro für Fehlverhalten von Anhängern in der 3. Liga bei einem Spiel der zweiten Mannschaft zahlen. Der VfL Osnabrück wurde für dasselbe Delikt mit einer Buße von 1750 Euro belegt. Auch diese beiden Urteile sind rechtskräftig.
Bild: Das DFB-Sportgericht hat mehrere Vereine verurteilt (© AFP/SID/DANIEL ROLAND)
Jeden Tag gibt es bei uns im FCL-Magazin viele Fußball News – Aktuelle Themen zur Fußball-Bundesliga, News und Infos aus der 2. und 3. Bundesliga.
In den sozialen Netzwerken, bei Twitter und bei Facebook, könnt Ihr uns ebenfalls folgen. Falls Du eine Anregung oder Verbesserung zum FCL-Magazin oder einem Artikel hast, kannst Du uns gerne eine E-Mail schreiben: ucl@foren-support.de