Der FC Köln kann aufatmen. Die FIFA hat die Transfersperre gegen den Zweitligisten vorzeitig aufgehoben. Diese Entscheidung erfolgte kurz vor dem regulären Ablauf der Sanktion.
Der Klub darf nun vertragslose Spieler verpflichten und für den Spielbetrieb melden. Ab Januar 2025 können die Kölner ohnehin wieder uneingeschränkt am Transfermarkt agieren. Trotz dieser Entwicklung sind kurzfristige Neuverpflichtungen unwahrscheinlich.
Auslöser für die FIFA-Entscheidung war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall Lassana Diarra. Der EuGH stufte die Rechtsgrundlagen im Transferreglement als europarechtswidrig ein. Diese Grundlagen waren auch für die Verurteilung des 1. FC Köln maßgeblich.
Die FIFA hob daraufhin das Registrierungsverbot für neue Spieler auf. Dies galt auch für die Jugendmannschaften des Vereins. Ob der Klub Schadensersatzansprüche gegen die FIFA geltend machen wird, ist noch offen.
Der 1. FC Köln sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Der Verein kritisierte stets die Beweislastumkehr in den FIFA-Regeln. Nach diesen muss der aufnehmende Verein nachweisen, dass er keinen Vertragsbruch angestiftet hat.
Ursprung der FIFA-Strafe war die Verpflichtung des slowenischen Talents Jaka Potocnik im Januar 2022. Potocnik hatte seinen Vertrag bei Olimpija Ljubljana gekündigt und kurz darauf beim FC unterschrieben. Die Slowenen reichten erfolgreich Beschwerde bei der FIFA ein.
Die Kölner versuchten, sich juristisch zu wehren. Trotzdem trat die Registrierungssperre im Dezember 2023 in Kraft. In der folgenden Saison stieg der Verein in die 2. Bundesliga ab.
Diese Entwicklung markiert einen Wendepunkt für den 1. FC Köln. Der Klub kann nun seine Transferstrategie neu ausrichten und sich auf die sportliche Zukunft konzentrieren.