Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes wird am 19. August den Einspruch des Zweitligisten Hansa Rostock gegen zwei Urteile verhandeln.
Köln (SID) – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wird am 19. August den Einspruch des Zweitligisten Hansa Rostock gegen zwei Urteile verhandeln. Das Sportgericht hatte den Verein wegen sieben Fällen eines unsportlichen Verhaltens von Fans mit Strafen von insgesamt 137.925 Euro belegt.
Bild: Hansa Rostock legt Einspruch gegen Strafe ein (© FIRO/FIRO/SID/)