Schuldspruch, aber keine Haft: Der ehemalige Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder bleibt in Freiheit. Der 40-Jährige wurde am Donnerstag vor dem Düsseldorfer Amtsgericht nach nur einem Verhandlungstag wegen des Besitzes bzw. der Weiterleitung kinder- und/oder jugendpornografischer Dateien zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.
Christoph Metzelder hat vor dem Düsseldorfer Amtsgericht am Donnerstag den Besitz und die Weitergabe kinderpornografischer Dateien gestanden. „Ich habe auf frei zugänglichen Internetseiten inkriminierte Bilder besorgt, Screenshots gemacht. Ich habe in Chats Extremfantasien ausgetauscht“, sagte der 40-Jährige in seiner Einlassung im Saal E.116.
Metzelder hatte während des Prozesses den Besitz und die Weitergabe von insgesamt 18 Dateien gestanden. Auf seinem 2019 beschlagnahmten Handy waren 297 Dateien gefunden worden.
Die Faszination habe „in der Grenzüberschreitung gelegen“, nicht in den Darstellungen schwersten sexuellen Missbrauchs selbst. „Es hat keine Übergriffe gegenüber Kindern und Jugendlichen gegeben, es waren auch keine geplant. Trotz krassester Äußerungen in den Chats“, versicherte Metzelder: „Das hat ausschließlich in einer digitalen Parallelwelt stattgefunden.“
Mit gebrochener, am Ende tränenerstickter Stimme sprach Metzelder erstmals über seine Schuld. Er habe die Dateien verschickt, „obwohl ich weiß, welches unsägliche Leid gegenüber Kindern hinter jeder Datei steckt. Trotz meines Engagements für Kinder. Ich akzeptiere die Strafe und bitte die Anwesenden stellvertretend für alle Opfer sexueller Gewalt um Entschuldigung. Ich hinterlasse eine Wunde, die niemals verheilen wird. Damit werde ich für den Rest meines Lebens leben müssen.“